Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Oman
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren Haft strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver“ Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe, soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.
„Cross-dressing“ ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Sicherheitslage in der Region
Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Oman sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe auftreten und es kann Reiseeinschränkungen geben. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.
- Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.
- Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
- Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Piraterie
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.
- Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
Natur und Klima
Im Landesinneren herrscht ein sehr trockenes Wüstenklima, während es an den Küsten eine hohe Luftfeuchtigkeit aufweist. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.
Tropische Zyklone können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.
Gefährliche Meeresströmungen können an den Küsten zu Badeunfällen mit Todesfolge führen.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
- Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
Infrastruktur/Verkehr
Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.
Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1.000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Sonstige Straßen können durch Überflutungen schnell unpassierbar werden.
Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch aufgrund freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Bei Überlandfahrten ist im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können erhebliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.
Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.
Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.
- Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
- Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
- Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
- Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
- Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
- Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
- Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
- Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.
Führerschein
Es wird empfohlen, neben dem deutschen Führerschein auch den internationalen Führerschein mitzuführen, um Probleme bei der Anmietung eines Mietwagens zu vermeiden. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig; bei Aufenthalten über drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind von Sonnenauf- bis -untergang auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren Haft strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver“ Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe, soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.
„Cross-dressing“ ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.
Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Drogenhandel ist mit der Todesstrafe bewehrt.
Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.
Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.
In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.
Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.
Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten (nicht Debitkarten (Girocard)) sind vielerorts möglich. Dabei ist regelmäßig die Eingabe der persönlichen PIN-Nummer erforderlich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.
In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses soll gemäß Homepage der für die Einreise zuständigen Royal Oman Police (ROP) grundsätzlich vor Einreise als E-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Die Botschaft des Sultanats Oman in Berlin und das omanische Außenministerium weisen allerdings auf ihrer Webseite darauf hin, dass deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt bis zu 14 Tagen ein kostenloses Visum bei Einreise erhalten können, wenn sie eine gültige Hotelbuchung und einen Rück- oder Weiterflug vorweisen können. Diese Praxis hat sich anscheinend verfestigt; es sind keine Probleme in diesem Zusammenhang bekannt.
Visa vor der Einreise (E-Visa)
- Achten Sie bei der online Beantragung des E-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.
Visa bei Einreise („on arrival“)
Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist gemäß der Webseite des omanischen Außenministeriums am Flughafen am Einreiseschalter kostenlos für einen Aufenthalt bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen möglich. Mit gelegentlichen Wartezeiten ist zu rechnen.
- Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumserteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
- Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
- Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.
Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumspflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Transit
Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.
Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als E-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Minderjährige
Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, frischer Lebensmittel, vor allem Schweinefleischprodukte, und von mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften freizügigen und pornographischen Inhalts.
Videofilme auf entsprechenden Datenträgern können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.
Gesundheit
Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
HIV/AIDS
Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).
- Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
- Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).
Tollwut (Rabies)
Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
- Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
- Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.
- Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
Gefährliche Meeresströmungen können an den Küsten zu Badeunfällen mit Todesfolge führen.
- Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
- Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
- Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.
Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.
Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.
Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
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Gerne übernehmen wir die Buchung Ihrer ganz persönlichen Urlaubsreise. Lassen Sie sich von unseren individuellen Rundreisen und exklusiven Städtereisen weltweit inspirieren. Für jeden Urlaub finden wir das perfekte exklusive Flair-Hotel, das genau zu Ihnen passt. Wir freuen uns darauf, Ihre Anfrage entgegenzunehmen.
Highlights – Mietwagenrundreise Oman
- Maskat – faszinierende Hauptstadt mit prunkvollen Moscheen, dem Königspalast und dem bunten Souk
- Nizwa – historische Stadt mit imposantem Fort und lebendigem Markt voller traditioneller Handwerkskunst
- Hadschar-Gebirge – malerische Bergdörfer wie Misfat al Abriyeen, perfekte Wander- und Fotomotive
- Wadis mit türkisfarbenen Pools – erfrischende Badeplätze in Wadi Bani Khalid oder Wadi Shab
- Wahiba Sands Wüste – Übernachtung in luxuriösen Wüstencamps unter dem spektakulären Sternenhimmel
- Sur – traditionelle Küstenstadt mit faszinierender Schiffsbau-Tradition und malerischem Hafen
- Jebel Akhdar – Die „Grüne Berge“ mit spektakulären Ausblicken, Wanderungen und fruchtbaren Terrassen
- Weiße Sandstrände – Entspannung an den idyllischen Stränden des Persischen Golfs oder am Indischen Ozean
- Authentische Begegnungen – gastfreundliche Omanis, lokale Kultur und Traditionen hautnah erleben
- Exklusive Unterkünfte – Sorgfältig ausgewählte Hotels, Boutique-Lodges und stilvolle Camps mit hohem Komfort
- Wüstenabenteuer im 1000 Nights Camp
Selbstfahrer Mietwagenrundreise Oman
- Unterlagen wie Straßen- und Wanderkarten
- durchgängige Assistenz vor Ort und telefonische Betreuung im Problemfall. Allein und individuell unterwegs – aber trotzdem sicher!
- Mietwagen 4WD (Mitsubishi Pajero o.ä.) während des gesamten Aufenthalts inklusive Versicherung mit Selbstbeteiligung
- Abholung / Rückgabe des Autos am Flughafen inklusive Flughafen Steuern
Inklusive auf Ihrer Mietwagenrundreise Oman individuell
- 9 Übernachtungen im Doppelzimmer meist in hochwertigen Hotels inklusive Frühstück (siehe Reiseverlauf) Flair Hotels Oman
- Basis auf 2 Personen im Doppelzimmer
- Langstreckenflug ab/bis Deutschland in Economyclass mit renommierter Linienfluggesellschaft
- Flug und Sicherheitsgebühren
- Flughafentransfers
- Strandhotels in Maskat gehobenen Standards
- diverse Abendessen in landestypischen Restaurants
- Mietwagen Mitsubishi Pajero 3500cc (Allradfahrzeug)
- ausgearbeitetes Programm
- Wüstenabenteuer im 1000 Nights Camp
- alle inkludierten Inhalte laut Reiseverlauf, die nicht als optional gekennzeichnet sind
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
Erster Reisetag – Flug in den Oman. Ankunft in Maskat
Individuelle Anreise zum Flughafen. Sie fliegen heute ab Deutschland mit einer renommierten Linienfluggesellschaft in der Economy Class nach Maskat. Am Abend erreichen Sie die Hauptstadt des Sultanats Oman. „Salam alaikum“ – herzlich willkommen im Oman! Sie werden bereits erwartet und zu Ihrem komfortablen Strandhotel, dem Crowne Plaza Hotel in Maskat, gebracht. Nehmen Sie sich Zeit zum Ankommen und lassen Sie den Abend ganz nach Ihren Wünschen ausklingen. Der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung. (-/-/-)
Zweiter Reisetag – Highlights in der Hauptstadt Maskat
Nach einem ausgiebigen Frühstück starten Sie gestärkt in den Tag. Um 9 Uhr treffen Sie einen Mitarbeiter unserer Partner vor Ort, der Ihnen Ihren Mietwagen für die kommenden Reisetage übergibt. Gemeinsam besprechen Sie ausführlich den geplanten Reiseverlauf und erhalten wertvolle Tipps für Ihre individuelle Tour durch den Oman.
Anschließend haben Sie den Tag zur freien Verfügung, um Maskat ganz nach Ihrem eigenen Tempo zu erkunden.
Unsere Oman-Reisespezialisten empfehlen Ihnen folgende Highlights für eine individuelle Stadttour: Beginnen Sie mit einem Besuch der beeindruckenden Sultan-Qabus-Moschee – ein architektonisches Meisterwerk der Moderne. Hier erwartet Sie unter anderem der zweitgrößte handgeknüpfte Teppich der Welt sowie ein imposanter Swarovski-Kronleuchter.
Anschließend lohnt sich ein Abstecher zur Royal Opera House Muscat, einem weiteren architektonischen Glanzstück, das mit edlem Marmor und moderner Eleganz beeindruckt.
Nach einer erholsamen Mittagspause entdecken Sie Mutrah, den ältesten Teil Maskats. Sie schlendern entlang der Hafenpromenade, besichtigen den prachtvollen Sultanspalast und tauchen ein in das bunte Treiben des traditionellen Souks, wo Gewürze, Stoffe und Weihrauchduft die Sinne beleben.
Am späten Nachmittag haben Sie auf Wunsch die Möglichkeit, an einer Sunset Cruise auf einer traditionellen Dhow teilzunehmen – ein stimmungsvoller Ausklang des Tages auf dem Meer.
Wenn Sie möchten, genießen Sie den Abend bei einem Abendessen in einem stilvollen Restaurant mit arabischen Spezialitäten. Und wie wäre es mit einer Shisha unter dem Sternenhimmel?
Übernachtung im Crowne Plaza Hotel Maskat. (F/-/-)
Dritter Reisetag – Auf nach Nizwa – in die alte Hauptstadt
Heute beginnt Ihre Mietwagenrundreise durch den Oman. Sie verlassen Maskat und machen sich auf den Weg ins Landesinnere – in Richtung der geschichtsträchtigen Stadt Nizwa. Je weiter Sie fahren, desto eindrucksvoller erhebt sich das rotbraune Massiv des Hadschar-Gebirges – eine Landschaft von rauer Schönheit und majestätischer Präsenz.
Unterwegs besuchen Sie das beeindruckende Jabrin Castle, eine gut erhaltene Festung aus dem 17. Jahrhundert, die mit kunstvoll geschnitzten Holzdecken und farbenprächtigen Wandmalereien begeistert. Ein absolutes architektonisches Juwel der omanischen Geschichte.
Kurz darauf erreichen Sie die mächtige Festung von Bahla, ein UNESCO-Weltkulturerbe. Die monumentale Lehmziegelstruktur zählt zu den ältesten im Land. Hier lohnt sich ein Fotostopp – das Panorama mit der dahinterliegenden Gebirgskette ist spektakulär.
Am späten Nachmittag erreichen Sie Nizwa, eine der bedeutendsten historischen Städte des Sultanats.
1 Übernachtung im Falaj Daris Hotel in Nizwa, inklusive Frühstück. Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung. (F/-/-)
Vierter Reisetag – Ins Hadschar-Gebirge – Grandiose Berglandschaften
Fünfter Reisetag – Abkühlung im Snake Canyon
Der heutige Tag verspricht Abenteuer pur – Aktivurlaub im Oman in seiner intensivsten Form. Nach einem frühen Frühstück brechen Sie mit Ihrem Jeep über holprige Pisten in Richtung Wadi Bani Awf auf. Für diese anspruchsvolle Etappe wird die Begleitung durch einen ortskundigen Guide empfohlen.
Ihr Ziel ist der sagenumwobene Snake Canyon – eine enge, spektakuläre Schlucht, die ausschließlich zu Fuß und schwimmend durchquert werden kann. Beim Canyoning erwarten Sie aufregende Sprünge in türkisfarbenes Wasser, schmale Felspassagen und natürliche Pools – ein riesiger, natürlicher Wasserpark, der genau die richtige Erfrischung in der gleißenden Mittagshitze bietet.
Im Anschluss setzen Sie Ihre Fahrt mit dem Mietwagen fort und erreichen das malerische Oasen-Städtchen Bilad Sayt, das sich in traditioneller Bauweise malerisch an die Hänge des Gebirges schmiegt.
Von dort geht es weiter bergauf in die Höhen des Jebel Shams, dem höchsten Gebirge des Oman. Am späten Nachmittag erreichen Sie Ihr heutiges Etappenziel.
1 Übernachtung im Jebel Shams Resort inklusive Abendessen und Frühstück. (F/-/A)
Sechster Reisetag – Wandern und weiter in die Wüste
Früh aufstehen lohnt sich heute – nutzen Sie den atemberaubenden Sonnenaufgang über den umliegenden Bergen, die in goldenem Licht erstrahlen. Eine sagenhafte Kulisse! Oder genießen Sie noch ein paar ruhige Momente im Bett, bevor Sie sich beim gemeinsamen Frühstück stärken.
Früh brechen Sie vom Hotel auf zum Ausgangspunkt Ihrer heutigen Wanderung im Jebel Shams – aktiv unterwegs im Oman!
Sie wandern entlang der Abbruchkante des spektakulären Canyons, etwa 4 bis 5 Stunden auf einem gut markierten Wanderweg. Immer wieder bieten sich beeindruckende Ausblicke auf die grandiose Landschaft – ein echtes Highlight Ihrer Mietwagenrundreise durch den Oman.
Zurück am Ausgangspunkt stärken Sie sich bei einem Picknick, bevor Sie Ihre Fahrt fortsetzen. Nun heißt es Abschied nehmen von den Bergen und auf in die Wüste!
Am Nachmittag geht es Richtung Wahiba Sands, die große Wüstenlandschaft des Oman. Per Allrad-Jeep tauchen Sie ein in die endlosen Dünen, erklimmen die hohen Dünenberge und erreichen Ihr exklusives Camp.
2 Übernachtungen im 1000 Nights Camp inklusive Abendessen und Frühstück. (F/-/A)
Siebter Reisetag – Wüstensand, soweit das Auge reicht
Heute können Sie ganz entspannt ausschlafen und sich anschließend bei einem gemütlichen Frühstück stärken. Den restlichen Tag haben Sie zur freien Verfügung, um die besondere Atmosphäre der Wüste in vollen Zügen zu genießen.
Nutzen Sie die Gelegenheit für eine entspannte Kamelritt-Tour oder erleben Sie den Adrenalinkick beim Dune Bashing – ein aufregendes Fahrabenteuer über die hohen Dünen (optional).
Zum Sonnenuntergang erwartet Sie ein ganz besonderes Highlight: Beim Sundowner auf den Dünen können Sie die faszinierenden Farbenspiele bewundern, mit denen die untergehende Sonne die Wüstenlandschaft in ein magisches Licht taucht.
Den Abend lassen Sie bei einem stimmungsvollen Barbecue unter dem funkelnden Sternenhimmel ausklingen.
Eine weitere Nacht im 1000 Nights Camp inklusive Abendessen und Frühstück. (F/-/A)
Achter Reisetag – Richtung Küste – Weiter nach SUR
Nach einem Frühstück inmitten der Dünen heißt es Abschied nehmen von der Wüste. Ihre Mietwagenrundreise durch den Oman führt Sie heute aus der Wahiba Sands hinaus in Richtung Küste – genauer gesagt nach Sur.
Zunächst unterbrechen Sie die Fahrt für ein besonderes Naturerlebnis: Die Straße führt Sie landeinwärts zum beeindruckenden Wadi Bani Khalid. Diese grüne Oase mit ihren türkisblauen Süßwasserpools liegt eingebettet in einer spektakulären Bergschlucht.
Hier haben Sie Zeit zum Schwimmen, Entspannen und Genießen. Wer es lieber aktiv mag, kann tiefer in die Schlucht hineinwandern – mit jeder Biegung eröffnen sich neue, verborgene Naturpools.
Frisch erholt setzen Sie Ihre Reise fort und erreichen am späten Nachmittag den Küstenort Ras al Jinz, unweit von Sur, wo der Persische Golf in den Indischen Ozean übergeht.
Am Abend haben Sie – je nach Saison – die Möglichkeit, an einer geführten Beobachtung von Meeresschildkröten teilzunehmen, die nachts zur Eiablage an den Strand kommen – ein unvergessliches Naturerlebnis.
1 Übernachtung im Ras al Jinz Turtle Resort inklusive Abendessen und Frühstück. (F/-/A)
Neunter Reisetag – Zurück nach Maskat
Heute führt Sie Ihre Mietwagenrundreise durch den Oman entlang der traumhaften Küstenstraße von Sur zurück nach Maskat.
Unterwegs erwartet Sie noch ein absolutes Naturhighlight: ein Stopp am Wadi Shab, das zu den schönsten Wadis im Oman zählt. Eine entspannte Wanderung führt Sie durch eine enge Schlucht mit schneeweißen Felswänden – begleitet von einer Kette türkisfarbener Naturpools, die sich harmonisch in die Landschaft einfügen.
Die Szenerie ist atemberaubend, fast surreal. Wer möchte, kann weiter bis zur versteckten Höhle schwimmen, in der ein Wasserfall rauschend in ein natürliches Felsbecken stürzt – ein echtes Abenteuer und zugleich eine perfekte Erfrischung.
Anschließend beginnt die letzte Etappe Ihrer Rundreise – zurück in die Hauptstadt Maskat, wo Sie den Tag entspannt ausklingen lassen können.
Übernachtung im Crowne Plaza Hotel Maskat inklusive Frühstück. (F/-/-)
Zehnter Reisetag – Ende gut Alles gut – Abschied vom Oman
Heute heißt es Abschied nehmen. Eine faszinierende Reise durch den Orient – voller Eindrücke, Kontraste und unvergesslicher Momente – geht zu Ende.
Am Vormittag erfolgt der Transfer zum Flughafen. Ihr Rückflug erfolgt mit einer renommierten Linienfluggesellschaft in Economy-Class zurück nach Deutschland. Von dort aus treten Sie Ihre individuelle Heimreise an.
Oder möchten Sie Ihren Aufenthalt noch etwas verlängern? Gönnen Sie sich entspannte Tage am Strand: Ob in Salalah am Indischen Ozean oder in einem stilvollen Badehotel bei Maskat – wir stellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Anschlussprogramm zusammen, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. (F/-/-)
Mietwagenrundreise Oman – Nicht im Preis enthalten:
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
Ihre Unterkünfte – Flair Hotels Oman Reise:
In diesem Vorschlag sind Hotelstandards im sehr guten Mittelklasse Bereich vorgesehen. Die Hotelauswahl erfolgt nach Ihren persönlichen Wünschen und Ansprüchen an die Hotelstandards, damit Ihre maßgeschneiderte Oman Reise für Sie perfekt wird. Wir schlagen Ihnen bei der Angebotserstellung ausgewählte Optionen vor.
Hotels werden erst bei verbindlicher Buchung angefragt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Änderungen sind vorbehalten.
Zubuchbare Extras:
- Einzelzimmerzuschlag auf Anfrage möglich
- wenn gewünscht für mehrere Personen auch kleiner Reisebus und Reiseleitung buchbar
- Sunset Cruise auf einer Dhow (Schiff)
- Kamelreiten, Dune Bashing o.ä. in der Wüste
- Guide im Snake Canyon oder Bergführer beim Wandern im Hadschar Gebirge
- Badeverlängerung Salalah am Indischen Ozean
Ihre Anreise nach Oman:
Die Anreise und Langstreckenflüge erfolgen mit einer renommierten Linienfluggesellschaft in Economy-Class.
Wir erstellen im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
Oman
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Oman zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
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Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
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Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
