Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Frankreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einschließlich Französische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Mautbetrug
Aktuell werden zahlreiche Betrugsfälle bekannt, bei denen Reisende per SMS oder E-Mail zur Zahlung angeblich offener Mautgebühren auf französischen Autobahnen – insbesondere auf den Strecken A13 und A14 – aufgefordert werden. Diese Nachrichten wirken offiziell, stammen aber von Betrügern, die Zahlungsdaten abgreifen wollen. Offizielle Zahlungsaufforderungen werden ausschließlich durch registrierte Anbieter oder bei der Durchfahrt durch eine Mautstation versandt.
- Wichtig: Klicken Sie keinesfalls auf verdächtige Links und geben Sie keine persönlichen Daten ein.
- Prüfen Sie im Zweifelsfall direkt über die offiziellen Anbieter, ob Sie offene Mautgebühren haben.
- Wie Sie sich schützen können und woran Sie betrügerische Nachrichten erkennen, erfahren Sie hier:
Phishing erkennen – ULYS
Verdächtige Nachrichten melden – VINCI CERT
Geändertes Rauchverbot in Frankreich seit Juli 2025
Seit Juli 2025 gilt in Frankreich ein deutlich ausgeweitetes Rauchverbot im Freien, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden.
Seither ist das Rauchen verboten
- in öffentlichen Parks und Gärten
- an Stränden, die an Badegewässer angrenzen
- an Bushaltestellen (insbesondere überdachten) sowie
- im Umfeld von Schulen, Hochschulen, Sportanlagen, Schwimmbädern und Bibliotheken
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 135 EUR geahndet werden.
Im Außenbereich von Cafés und Restaurants ist Rauchen weiterhin erlaubt. Auch E-Zigaretten sind von dem Verbot nicht betroffen. Reisenden wird geraten, auf entsprechende Hinweisschilder („Zone sans tabac“) zu achten und sich an die ausgewiesenen Regeln zu halten, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden.
Sicherheit
Terrorismus
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
- Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Korsika
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
Streiks
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Internetseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.
Neukaledonien
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften. Die Lage vor Ort hat sich stabilisiert, eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Versichern Sie sich, besonders im Vorfeld einer Individualreise, ob Ihre gebuchte Unterkunft tatsächlich geöffnet hat.
Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. In Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
- Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
- Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
- Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs. Bei Übernachtung im Wohnmobil/Wohnwagen auf Autobahnraststätten werden Reisende regelmäßig Opfer von Diebstählen und Überfällen, die auch unter Einsatz von K.-o.-Tropfen/Betäubungsmitteln begangen werden.
- Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
Natur und Klima
Klima, Überschwemmungen, Herbststürme und Lawinengefahr
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Tropenstürme in den Überseegebieten
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Erdbeben und Vulkane
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Bekanntmachungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
- Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Frankreich führt an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf weiteres Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Auch Deutschland führt vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen durch.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Pendler und Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente. Angehörige anderer Staaten müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).
- Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf den Webseiten Bison Futé und der französischen Bahngesellschaft SNCF.
Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Grenzkontrollen/Brexit
Siehe Aktuelles - Grenzkontrollen
Es finden stichprobenartige Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
- Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für Lkw-Fahrer in deutscher Sprache.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Infrastruktur/Verkehr
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Auf verschiedenen Autobahnen wurden Free-Flow-Mautbrücken in Betrieb genommen. Es handelt sich dabei um ein schrankenloses Mautsystem, bei dem die amtlichen Kennzeichen der unter der Mautbrücke passierenden Fahrzeuge mithilfe von Kameras erfasst werden. Wer keine Mautbox hat oder beim Autobahnbetreiber zur automatischen Zahlung (z.B. Kreditkarte) registriert ist, muss die Maut ohne Aufforderung im Nachhinein innerhalb von 72 Stunden begleichen. Die Autobahnbetreiber informieren auf ihren Webseiten über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten für die Autobahnen A13/14 (in französischer und englischer Sprache) und für die Autobahn A79 (in mehreren Sprachen, darunter Deutsch) Ausführliche Informationen in deutscher Sprache gibt das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Webseite.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire“), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point“) - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch Crit’Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
- Informieren Sie sich bei Zugreisen insbesondere zu den Gepäckvorschriften bei der Bahngesellschaft SNCF.
- Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
Denguefieber
Dengueviren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Zika-Virus-Infektion
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.
Medizinische Versorgung
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Französische Überseegebiete
Zika-Virus-Infektion
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Denguefieber
Dengueviren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheumaähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Französisch-Guayana
Impfschutz
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Martinique
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Guadeloupe
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
St. Barthélemy
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
St. Martin
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
La Réunion
Impfschutz
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Mayotte
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
La Réunion Aktiv Urlaub – Ihr maßgeschneidertes Abenteuer im tropischen Wanderparadies
Erleben Sie auf La Réunion einen Aktiv Urlaub der besonderen Art: individuell, hochwertig und unvergesslich. Die tropische Vulkaninsel im Indischen Ozean begeistert mit atemberaubender Natur, spektakulären Wanderwegen und einem ganzjährig milden Klima – ideal für eine exklusive Mietwagenrundreise mit aktiven Tagesprogrammen.
Unsere erfahrenen La Réunion Reisespezialisten empfehlen eine maßgeschneiderte Mietwagenrundreise mit festen Unterkünften. So erkunden Sie die Insel ganz entspannt in Ihrem Tempo und erleben täglich neue Highlights für Ihren La Réunion Aktiv Urlaub.
Die Etappen sind so geplant, dass Sie ausreichend Zeit für Aktivitäten und Erholung haben. Wir kennen die Insel in- und auswendig und stellen Ihre individuelle Route zusammen – inklusive Geheimtipps abseits der Touristenpfade.
Ob versteckte Wasserfälle, authentische Dörfer oder spektakuläre Aussichtspunkte – wir zeigen Ihnen die schönsten Seiten von La Réunion für Ihren perfekten Wanderurlaub mit Erlebnisgarantie.
Wandern auf La Réunion Aktiv Urlaub – Naturgewalten hautnah erleben
La Réunion ist ein echtes Eldorado für Wanderfreunde und ein ideales Ziel für Ihren La Réunion Aktiv Urlaub. Die Insel, geformt von Wind, Wasser und Feuer, bietet eine spektakuläre Kulisse für alle, die gerne wandern, entdecken und die Naturgewalten hautnah erleben wollen. Gewaltige Vulkane, dramatische Schluchten, sattgrüne Urwälder und die ungestüme Brandung des Indischen Ozeans machen dieses Reiseziel so außergewöhnlich.
Besonders beeindruckend: der aktive Vulkan Piton de la Fournaise – einer der weltweit aktivsten seiner Art und ein echtes Highlight auf jeder Wanderreise nach La Réunion.
Durch das faszinierende Wechselspiel von Sonne, Wolken, Regen und Lava entstand im Laufe der Jahrtausende ein Naturparadies, das heute als UNESCO-Weltnaturerbe unter Schutz steht.
Ein tropisches Wanderparadies mit europäischem Flair – La Réunion Aktiv Urlaub
La Réunion gehört politisch zu Frankreich – und damit zur EU. Dennoch liegt die tropische Insel rund 9.000 km vom europäischen Festland entfernt und vereint exotischen Charme, französische Lebensart und tropische Vegetation. Ideal für alle, die Abenteuer, Naturerlebnisse und europäische Sicherheit auf einer Reise kombinieren möchten.
Zahlreiche Wanderwege führen Sie durch das üppige Inselinnere, vorbei an spektakulären Wasserfällen, durch dichte Regenwälder und entlang zerklüfteter Vulkanhänge. Ob gemütlicher Spaziergang, sportliche Tagestour oder mehrtägige Trekkingtour – auf La Réunion findet jeder Wanderfreund die passende Route.
Entspannung nach dem La Réunion Aktiv Urlaub – traumhafte Badeverlängerung inklusive
Nach erlebnisreichen Tagen beim Wandern auf La Réunion darf auch die Entspannung nicht zu kurz kommen. Die Insel bietet wunderschöne Strände mit feinem Sand und türkisblauem Wasser – perfekt für eine erholsame Badeverlängerung nach Ihrem Aktivurlaub.
Auch hier kümmern wir uns um passende Unterkünfte, abgestimmte Reisezeiten und reibungslose Abläufe – für einen rundum sorglosen La Réunion Aktiv Urlaub, der in Erinnerung bleibt.
Persönlich, kompetent und mit viel Liebe zum Detail – La Réunion Aktiv Urlaub
Als spezialisierter Reiseveranstalter mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen hochwertige, individuell geplante Reisen nach La Réunion, die genau auf Ihre Wünsche abgestimmt sind. Sie erhalten von uns ein maßgeschneidertes Angebot – persönlich betreut, zuverlässig organisiert und bis ins Detail durchdacht.
Ob Aktivurlaub, Naturreise oder entspannte Kombination aus Wandern und Baden – wir gestalten Ihre Traumreise nach La Réunion ganz nach Ihren Vorstellungen.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Reiseerlebnis zu planen. Kontaktieren Sie uns – Ihr La Réunion Spezialist für maßgeschneiderte Aktivurlaube.
16 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 3.800 €
Inklusive Fluganreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Flitterwochen La Réunion Aktiv Urlaub – Hochzeitsreise für abenteuerlustige Paare
Sie wünschen sich Flitterwochen fernab vom Standard? Dann ist ein La Réunion Aktiv Urlaub als Hochzeitsreise genau das Richtige. Die Insel im Indischen Ozean bietet eine einzigartige Kombination aus Abenteuer, Natur und Romantik – ideal für Paare, die ihre Liebe aktiv feiern möchten.
Erkunden Sie im Mietwagen beeindruckende Vulkanlandschaften, wandern Sie gemeinsam durch tropische Regenwälder und genießen Sie die Abgeschiedenheit ursprünglicher Bergdörfer. Krater, Wasserfälle und atemberaubende Aussichten schaffen unvergessliche gemeinsame Erlebnisse.
Wir kennen La Réunion persönlich und stellen Ihre Hochzeitsreise individuell zusammen – mit handverlesenen Unterkünften, romantischen Highlights und optionaler Badeverlängerung am Meer. Ihre Flitterwochen auf La Réunion: persönlich geplant, hochwertig umgesetzt und garantiert unvergesslich.
Vielleicht interessieren Sie auch:
Finden Sie hier unsere Vorschläge für weitere Reisen – in Afrika. Diese sind perfekt als Vor- oder Nachverlängerung mit dieser Reise kombinierbar. Darf es Mietwagenrundreise Namibia sein? Oder eine Südafrika individuell – Mietwagenrundreise Garden Route. Gerne bieten wir Ihnen auch eine weitere Inselkombination Indischer Ozean an, La Réunion mit Seychellen oder Mauritius als Erweiterung an.
Gerne übernehmen wir die Buchung Ihrer ganz persönlichen Urlaubsreise. Lassen Sie sich von unseren individuellen Rundreisen und exklusiven Städtereisen weltweit inspirieren. Für jeden Urlaub finden wir das perfekte exklusive Flair-Hotel, das genau zu Ihnen passt. Wir freuen uns darauf, Ihre Anfrage entgegenzunehmen.
Highlights – La Réunion Aktiv Urlaub
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Vulkanwanderung am Piton de la Fournaise – einer der aktivsten Vulkane der Welt
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Wandern in den Cirques (Cilaos, Mafate, Salazie) – spektakuläre Kraterlandschaften & Panoramablicke
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tropische Regenwälder & Wasserfälle – UNESCO-Weltnaturerbe mit seltener Flora und Fauna
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individuelle Mietwagenrundreise – flexibel, komfortabel, selbstbestimmt
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Baden in Naturpools und Flüssen – erfrischende Stopps auf Wanderungen
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Sonnenaufgänge über den Bergen – unvergessliche Morgenstimmung über den Wolken
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abgelegene Badestrände & entspannte Badeverlängerung am Indischen Ozean
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kreolische Küche & französischer Flair – kulinarischer Genuss mit kulturellem Mix
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Abenteuer & Komfort vereint – hochwertige Unterkünfte und echte Naturerlebnisse
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individuell geplante Reisen mit Insidertipps vom Experten
Specials Ihrer Aktiv Reise La Réunion
- eine Nacht im nur zu Fuß erreichbaren Mafate Talkessel
- eine Nacht auf einer Berghütte mit anschließender Gipfelbesteigung des Piton des Neiges zum magischen Sonnenaufgang
- viele weitere Wander- und Freizeitaktivitäten
- 2 Tage Entspannen am Meer im Badeort St-Gilles-les-Bains
Inklusive auf Ihrem La Réunion Aktiv Urlaub
- 9 Übernachtungen im Doppelzimmer 2** bis 3*** Bed&Breakfast Gästehäusern inklusive Frühstück
- 3 Übernachtungen im Doppelzimmer in Berghütten und Berg Gästehäusern inklusive Frühstück und Abendessen
- 1 Übernachtung im Mehrbett-Schlafraum in der Berghütte am Piton de Neiges inklusive Frühstück und Abendessen
- Linienflug ab/bis Deutschland in Economyclass mit renommierter Linienfluggesellschaft
- Flug und Sicherheitsgebühren
- Mietauto der Kategorie C (Renault Mégane oder ähnlich) während des gesamten Aufenthalts inklusive Versicherung mit Selbstbeteiligung
- komplettes Programm mit allen ausgeschriebenen Leistungen – sofern nicht als Option gekennzeichnet
- alle inkludierten Inhalte laut Reiseverlauf, die nicht als optional gekennzeichnet sind
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
Inklusive für Selbstfahrer auf Ihrem La Réunion Aktiv Urlaub
- Unterlagen wie Straßen- und Wanderkarten.
- durchgängige Assistenz vor Ort und telefonische Betreuung im Problemfall.
- Mietauto der Kategorie C (Renault Mégane oder ähnlich) während des gesamten Aufenthalts inklusive Versicherung mit Selbstbeteiligung
- Abholung / Rückgabe des Autos am Flughafen inklusive Flughafen Steuern
Erster Reisetag – Abflug
Heute fliegen Sie los. Die grüne Vulkaninsel La Réunion wartet auf Sie. Individuelles Flugangebot von Deutschland nach La Réunion. Heute fliegen Sie mit einer renommierten Linienfluggesellschaft auf die grüne Vulkaninsel La Réunion – eine perfekte Destination für Ihren Aktiv Urlaub im Indischen Ozean.
Je nach Abreisezeitraum buchen wir für Sie die ideale Flugverbindung – wahlweise mit Air France oder einer alternativen Fluggesellschaft. (-/-/-)
Zweiter Reisetag – Hell-Bourg
Bonjour La Réunion – Willkommen im Indischen Ozean! Ihr La Réunion Aktiv Urlaub beginnt. Am Vormittag landen Sie in Saint-Denis, der Hauptstadt dieser faszinierenden Vulkaninsel im Indischen Ozean. Nach der Ankunft übernehmen Sie Ihren Mietwagen direkt am Flughafen – und das Abenteuer kann beginnen!
Sie fahren in Richtung Osten, vorbei an üppigen Bananenplantagen und malerischen Wasserfällen, bis Sie das charmante kreolische Bergstädtchen Hell-Bourg erreichen – eines der schönsten Dörfer Frankreichs, eingebettet in die spektakuläre Natur des Cirque de Salazie. Hier befindet sich Ihre erste Unterkunft.
Am Nachmittag entscheiden Sie selbst: Ein paar entspannte Stunden im Hotel, oder möchten Sie gleich das hübsche Städtchen mit seinen historischen Häusern und kleinen Cafés erkunden? Ganz wie Sie möchten – Ihr Urlaub beginnt mit Freiheit und Flexibilität. (-/-/-)
Dritter Reisetag – In den Mafate Talkessel
Heute heißt es früh aufstehen – auf La Réunion beginnt der Tag für aktive Urlauber gerne zeitig. Nach einem stärkenden Frühstück starten Sie mit dem Mietwagen in den westlichen Teil des Cirque de Salazie, zum kleinen Bergdorf Grand Îlet.
Über eine schmale Waldstraße erreichen Sie einen bewachten Parkplatz am Col des Bœufs (ca. 10 € pro Nacht, zahlbar vor Ort). Von hier aus beginnt eines der eindrucksvollsten Naturerlebnisse der Insel: Ihre Wanderung in den abgeschiedenen Mafate-Talkessel.
Dieser spektakuläre Krater ist ausschließlich zu Fuß oder per Helikopter erreichbar – ein Ort voller Stille, Ursprünglichkeit und dramatischer Landschaften. Sie überqueren den Col des Bœufs und steigen hinab durch einen märchenhaften Tamarindenwald, bis Sie schließlich das kleine Hochplateau La Nouvelle erreichen – den Hauptort des Tals.
Dort übernachten Sie heute in einer einfachen, aber authentischen Berghütte (Gîte) – mitten in der Natur und weit weg vom Alltag.
Die heutige Wanderung umfasst ca. 2 Stunden Gehzeit, je nach Route und Tempo, mit einem Höhenunterschied von etwa 400 Metern. (F/-/A)
Vierter Reisetag – Wandern im Mafate Talkessel
Fünfter Reisetag – Entlang der Ostküste
Nach dem Frühstück verlassen Sie das Hochland und fahren zurück ans Meer – ein weiterer eindrucksvoller Abschnitt Ihrer La Réunion Mietwagenrundreise beginnt. Die Route führt Sie zunächst an die Ostküste und anschließend entlang der Küstenstraße weiter in den Süden der Insel.
Hier, auf der sogenannten „Wetterseite“ La Réunions, treffen die Naturgewalten aufeinander: Passatwinde, gewaltige Brandung und schroffe, aus Lava geformte Klippen prägen das Landschaftsbild.
Ein besonderes Highlight ist das Gebiet von Grand Brûlé, gezeichnet von früheren Lavaflüssen, die sich ihren Weg bis ins Meer gebahnt haben. Die erkaltete Lava hat hier bizarre Formen geschaffen und ganze Landstriche verändert – eine Landschaft wie von einem anderen Planeten.
Lust auf Bewegung? Natürlich – schließlich sind Sie auf einem Aktiv Urlaub! Unternehmen Sie eine leichte Klippenwanderung entlang der spektakulären Küste und erleben Sie La Réunions vulkanischen Ursprung hautnah.
Am Abend erreichen Sie die Region um Saint-Philippe, das Herz des wilden Südens. Sie übernachten in einem charmanten Gästehaus mit landestypischem Abendessen. (F/-/A)
Sechster Reisetag – Die wilde Südküste
Heute lassen Sie es etwas entspannter angehen – auch das gehört zu einem gut geplanten La Réunion Aktiv Urlaub. Nach dem Frühstück setzen Sie Ihre Entdeckungsreise entlang der abwechslungsreichen Südküste fort.
Die Region ist geprägt von ehemaligen Lavafeldern und Küstenwegen, die zu kurzen Wanderungen einladen – zum Beispiel im Gebiet Le Tremblet, wo ein Ausbruch vor wenigen Jahren rund 30 Hektar Land unter sich begrub.
Oder steht Ihnen heute mehr der Sinn nach kulturellen Einblicken ins Inselinnere? Dann lohnt sich ein Besuch einer Kurkuma-Farm – hier erfahren Sie mehr über die Gelbwurzel, ein wichtiges Gewürz der kreolischen Küche, und ihre Bedeutung für die Region.
Sie folgen der malerischen „Spice Road“ weiter Richtung Norden, passieren die moderne Siedlung Le Tampon und erreichen schließlich die grüne Hochebene La Plaine des Cafres.
Ihre heutige Unterkunft liegt in ländlicher Umgebung – ideal, um zur Ruhe zu kommen und die Natur zu genießen. Wer sich bereits auf den nächsten Vulkan-Abenteuer-Tag einstimmen möchte, kann das informative Vulkanmuseum „La Cité du Volcan“ besuchen – ein spannender Vorgeschmack auf das, was morgen kommt. (F/-/-)
Siebter Reisetag – Piton de la Fournaise
Vom Frühstück gestärkt starten Sie heute früh, denn ein weiterer Höhepunkt Ihres La Réunion Aktiv Urlaubs steht bevor: eine Wanderung am beeindruckenden Piton de la Fournaise – einem der aktivsten Vulkane der Erde.
Je näher Sie dem Nationalpark kommen, desto mehr verwandelt sich die Umgebung: Die Landschaft wirkt wie von einem anderen Planeten. Schwarzes Lavagestein, bizarre Formationen und das Farbspiel aus Sonne, Wolken und Gestein schaffen eine beinahe magische Atmosphäre.
Sie wandern auf gut markierten Wegen hinauf bis zum Krater – eine außergewöhnliche Erfahrung und Ihr ganz persönlicher Tanz auf dem Vulkan. Unterwegs eröffnen sich immer wieder spektakuläre Ausblicke über die mondähnliche Ebene der Plaine des Sables.
Auf dem Rückweg genießen Sie ein Picknick inmitten dieser faszinierenden Vulkanlandschaft, bevor Sie am späten Nachmittag ins Hotel zurück nach La Plaine des Cafres fahren – rechtzeitig zum Sonnenuntergang.
Wanderzeit: ca. 5 Stunden, je nach gewählter Route und Kraterumrundung.
Trittsicherheit und gute Grundkondition erforderlich. (F/-/-)
Achter Reisetag – In 400 Kurven nach Cilaos
Heute machen Sie aktiv weiter – Sie haben die Wahl: Wie wäre es mit einer weiteren Vulkanwanderung? Oder lieber eine kleine Mountainbike-Tour? Für Aktivurlauber bietet La Réunion jede Menge Raum und Möglichkeiten.
Auch ein Abstecher in den Forêt de Bébour lohnt sich – ein ursprünglicher Regenwald, in dem Sie zahlreiche endemische Pflanzenarten und wilde Orchideen entdecken können. Oder haben Sie Lust auf einen kurzen Halt mit spektakulärem Blick über den Canyon der Rivière des Remparts?
Im Anschluss fahren Sie weiter in Richtung Cilaos. Die heutige Herausforderung Ihrer La Réunion Mietwagenrundreise: über 400 Kurven schlängelt sich die Straße in engen Serpentinen bis in den Talkessel von Cilaos – unterwegs erwarten Sie immer wieder grandiose Ausblicke auf die umliegende Bergwelt.
Nach der Ankunft genießen Sie das imposante Panorama und erkunden das kleine, charmante Städtchen. Wie wäre es mit einem Crêpe zur Belohnung? Süß oder salzig – ganz nach Ihrem Geschmack. Sie übernachten in Cilaos. Unsere La Réunion Reisespezialisten finden für Sie die perfekt passende Unterkunft – authentisch, charmant und ganz auf Ihre Wünsche abgestimmt. (F/-/-)
Neunter Reisetag – Wandern in der Traumkulisse von Cilaos
Heute stärken Sie sich beim Frühstück, denn es steht eine erste anspruchsvollere Wanderung auf dem Programm. Der La Réunion Aktiv Urlaub erreicht einen weiteren Höhepunkt.
Am Vormittag starten Sie zur Tageswanderung zur „La Chapelle“, einer beeindruckenden Felsformation tief im Tal – einst eine alte Magmakammer. Das Besondere: Nur einmal täglich – je nach Jahreszeit zwischen 10 und 12 Uhr – fällt das Sonnenlicht durch eine Öffnung von oben in die steinerne Kammer. Die entstehenden Lichtspiele sind atemberaubend und tauchen die „Kapelle“ in eine fast mystische Stimmung.
Unterwegs bleibt ausreichend Zeit für Pausen, Entspannung und ein erfrischendes Bad in den natürlichen Flussbecken, die auf dem Weg liegen.
Am Nachmittag steigen Sie wieder hinauf nach Cilaos, wo Sie erneut übernachten und den Tag bei Bergpanorama ausklingen lassen. (F/-/-)
Zehnter Reisetag – Auf den Vulkan Piton des Neiges
Am frühen Nachmittag beginnt Ihre zweitägige Wanderung zum höchsten Gipfel der Insel – dem legendären Piton des Neiges.
Sie stellen Ihren Mietwagen einige Kilometer vor Cilaos am offiziellen Parkplatz ab. Von dort startet der steile Aufstieg durch tropischen Mischwald. Immer wieder eröffnen sich beeindruckende Blicke über Cilaos, den gesamten Talkessel und die umliegenden Bergketten – ein echtes Highlight Ihres La Réunion Aktiv Urlaubs.
Nach etwa vier Stunden Wanderzeit erreichen Sie die Berghütte „Caverne Dufour“ auf 2.518 Metern Höhe. Nach der Ankunft haben Sie Zeit, Ihre Schlafplätze zu beziehen und die raue Hochgebirgslandschaft rund um die Hütte zu erkunden.
Das Abendessen nehmen Sie gemeinsam in der Hütte ein – danach heißt es: früh zu Bett, denn am nächsten Morgen wartet das große Finale. (F/-/A)
Höchster Punkt: 2.518 Meter, Wanderung ca. 4 Stunden, hohes Schwierigkeitslevel, +1.300 Höhenmeter, -0 Meter.
Elfter Reisetag – Sonnenaufgang auf dem Dach des Indischen Ozeans
Morgenstund hat Gold im Mund! Das absolute Highlight La Réunions wartet auf Sie.
Das Gold der aufgehenden Sonne sehen Sie heute auf dem Weg zum Piton des Neiges.
Wenn die Sonne am Horizont aufgeht, haben Sie den Gipfelsturm bereits hinter sich.
Aktivurlaub auf La Réunion am Höhepunkt.
Zur Belohnung für den frühen Aufstieg erwartet Sie ein einmaliges Farbenspiel auf über 3.000 Metern – auf dem Dach des Indischen Ozeans mit einer traumhaften Aussicht.
Sie genießen diese so lange Sie möchten und steigen dann zur Hütte ab, wo Sie sich mit einem Frühstück stärken.
Anschließend erfolgt der Abstieg zum Parkplatz nach Cilaos.
Von hier fahren Sie an die Küste nach Saint-Gilles-Les-Bains. (F/-/-)
Zwölfter Reisetag – Maïdo – Mafate von oben
Ein letztes Mal auf Ihrem Aktivurlaub La Réunion heißt es heute früh Aufstehen.
Ein zeitiger Start mit dem Mietwagen zum Aussichtspunkt Maïdo mit grandioser Aussicht auf den Mafate Talkessel.
Vom Aussichtsplateau starten Sie zu einer soften Wanderung zum „Piton des Orangers“ am Steilhang des Mafate entlang.
Immer wieder bekommen Sie schöne Ausblicke in den Talkessel!
Nach der Rückkehr am Aussichtspunkt fahren Sie zurück zur Küste und entspannen im gemütlichen Küstenstädtchen Saint-Gilles-les-Bains, wo Sie die Nacht verbringen. (F/-/-)
Dreizehnter und vierzehnter Reisetag – Entspannen am Meer
Aktivurlaub La Réunion ist nun genug.
Nach so viel Berg und Tal haben Sie Lust auf Sonne, Strand und Meer.
Ja, auch das gibt es auf der tropischen Vulkaninsel La Réunion.
In Saint-Gilles-les-Bains wartet Ihr Strandresort bereits auf Sie.
Die nächsten zwei Tage relaxen Sie und leben einfach nur in den Tag hinein.
Am Abend: Cocktails in den vielen Kneipen an der schönen Uferpromenade?
Oder eine Sundowner-Tour auf einem Katamaran.
Oder doch mal früh ins Bett?
Wieder ganz nach Lust und Laune. (F/-/-)
Fünfzehnter Reisetag – Abschied von der tropischen Insel
Heute heißt es Abschied nehmen von der schönen Vulkaninsel La Réunion.
Aktivurlaub La Réunion – das haben Sie erlebt!
Und unsere Reisespezialisten La Réunion haben ganze Arbeit geleistet.
Individuelles Flugangebot nach Deutschland. Die Rückreise erfolgt mit einer renommierten Linienfluggesellschaft zurück nach Deutschland.
Oder möchten Sie eine unserer spannenden Verlängerungen buchen, zum Beispiel auf die Schwesterinsel Mauritius, um dort einfach noch ein paar Tage am Strand zu genießen?
Wir beraten Sie gerne! (F/-/-)
Neunzehnter Reisetag – Ankunft in Deutschland
Mit vielen neuen Eindrücken von der faszinierenden Vulkaninsel La Réunion im Gepäck landen Sie wieder in Deutschland und treten die individuelle Heimreise an. (-/-/-)
La Réunion Aktiv Urlaub – Nicht im Preis enthalten:
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
Ihre Unterkünfte – Flair Hotels La Réunion Aktiv Urlaub:
In diesem Vorschlag sind Hotelstandards im sehr guten Mittelklasse Bereich vorgesehen. Die Hotelauswahl erfolgt nach Ihren persönlichen Wünschen und Ansprüchen an die Hotelstandards, damit Ihre maßgeschneiderte Reise für Sie perfekt wird. Wir schlagen Ihnen bei der Angebotserstellung ausgewählte Optionen vor.
Hotels werden erst bei verbindlicher Buchung angefragt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Änderungen sind vorbehalten.
Ihre Anreise nach La Réunion Aktiv Urlaub:
Die Anreise und Langstreckenflüge erfolgen mit einer renommierten Linienfluggesellschaft in Economy-Class.
Wir erstellen im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Zubuchbare Extras:
- Einzelzimmerzuschlag auf Anfrage möglich
- wenn gewünscht auch kleiner Reisebus und Reiseleitung buchbar
- zusätzliche Ausflüge und Aktivitäten auf Ihrem La Réunion Urlaub
- höhere Hotelkategorien – für alle was dabei
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
La Réunion
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach La Réunion zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Länderinformationen La Réunion anzeigen
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
