Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Griechenland
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund von Straßenblockaden
Landesweit werden aktuell bei Protesten von Landwirtinnen und Landwirten Autobahnen, wichtige Verkehrsknotenpunkte und Grenzübergänge blockiert. Die Protestlage ist äußerst dynamisch und kann sehr kurzfristig lokal zu erheblichen Beeinträchtigungen und Sperrungen führen. Auch die Hauptverbindungen zwischen Athen und Thessaloniki (Autobahn E 75) und die Grenzübergänge nach Bulgarien, Nordmazedonien, Albanien und in die Türkei können betroffen sein. Blockaden von Hafenzugängen oder zeitweise Sperrungen von Flughäfen sind ebenfalls möglich. Die Dauer der Proteste ist noch nicht absehbar. Auch für Weihnachten und Neujahr wurden bereits Aktionen angekündigt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien zu Blockadepunkten.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für Flüchtlinge und Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, unter anderem über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und in andere Schengenländer zu reisen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie bei Benutzung des Fährverkehrs mit eigenem Fahrzeug die Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus ist die Anzahl von Taschendiebstählen hoch; das gilt insbesondere für die Reisesaison von April bis November und für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.
Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.
- Seien Sie in Großstädten und dort vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie insbesondere der Metro besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos oder fertigen Sie eine Kopie des Reisedokuments an. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Parken Sie Ihr Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen, und lassen Sie keine Wertsachen zurück.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Busch- und Waldbrände
Die Waldbrandgefahr in Teilen Griechenlands ist weiterhin hoch.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu zahlreichen Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Die Feuer können sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Dabei kann es jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen.
- Eine Übersichtskarte der aktuellen Waldbrände bietet folgende Webseite.
- Aktivieren Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option „Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts).“ Diese werden von den zuständigen griechischen Stellen regional per SMS bzw. als Push-Mitteilung in griechischer und englischer Sprache versandt. Hierüber werden Sie auch über Evakuierungsmaßnahmen informiert.
- Befolgen Sie die Anweisungen aus den Notfallbenachrichtigungen, beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
- Nehmen Sie im Zweifel eine Powerbank mit, damit Ihr Telefon möglichst lange in Betrieb bleiben kann.
- Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter/-veranstalter über von Naturkatastrophen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
- Auf der Webseite des griechischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Naturkatastrophen in deutscher Sprache. Eine Übersichtskarte für Wetterwarnungen innerhalb Europas bietet Meteoalarm.org.
- Die Webseite mysafetyplan.gov.gr zeigt auf einer Onlinekarte in griechischer Sprache aktuelle Informationen zu den vom griechischen Katastrophenschutz, von den Kommunen und Regionen bereitgestellten Notunterkünften.
Hitze
In den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze. Empfohlen wird das Tragen leichter, heller Kleidung aus natürlichem Material sowie eine ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit.
- Nehmen Sie bei Spaziergängen und Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser, ein aufgeladenes Mobiltelefon sowie eine zusätzliche aufgeladene Powerbank mit.
- Achten Sie darauf, nur sehr gut ausgeschilderte Wanderrouten zu nutzen.
- Rufen Sie im Notfall die europäische Notrufnummer 112 an. Dadurch können Sie sofort geortet werden, solange Ihr Mobiltelefon in Betrieb ist.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Zuletzt kam es im Februar 2025 auf Santorini und den Nachbarinseln während eines längeren Zeitraums zu Seebeben.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Stürme und Überschwemmungen
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
- Trinken Sie in von Überschwemmungen betroffenen Gebieten kein Leitungswasser.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Seit September 2025 gelten strenge Verkehrsregeln, deren Nichteinhaltung mit hohen Strafen geahndet wird. Neu ist u.a. die Regelung, dass in engen Gassen und Straßen (sogenannten „Residential Areas“) ein Tempolimit von höchstens 30 km/h gilt. Nicht immer sind diese Bereiche ausreichend ausgeschildert. Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weitere Informationen bieten die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen und Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.
Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.
Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.
In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.
Seit Mai 2025 ist das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen bzw. Wohnmobilen an archäologischen Stätten, Küstenstreifen, Stränden, Waldrändern und Wäldern generell untersagt. Ferner ist das Parken am Straßenrand in Wohngebieten für mehr als 24 Stunden verboten. Die Bußgelder bei Nichtbeachtung sind hoch.
Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkws zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache entdeckt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet, und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendiges Anhalten vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
- Halten Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
- Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit.
- Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen.
- Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
- Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athens. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen.
- Kontrollieren Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, werfen Sie auch einen Blick unter das Fahrzeug.
- Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen einen Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache.
- Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern Sie nicht die Kooperation.
- Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte eines Rechtsanwalts und der zuständigen deutschen Vertretung bereit.
Führerschein
Der deutsche Kfz-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft.
Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.
- Achten Sie bei Wanderungen auf Schilder, die ein militärisches Sperrgebiet bezeichnen und vermeiden Sie das Betreten solcher Bereiche.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung archäologischer Fundstücke vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Debitkarten (Girocard) gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, während der Gültigkeit
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen allerdings zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.
Minderjährige
Generell wird für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, empfohlen, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einreise auf dem Seeweg
Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Bootsgröße (Bootslänge, Anzahl der Boote), Art der Nutzung (privat, kommerziell) und Herkunft (Einreise innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums).
Sportboote und Schiffe, die von außerhalb des Schengen-Raums (z.B. aus der Türkei) einreisen, dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Die Einreise aller aus der Türkei stammenden Schiffe ist unabhängig von der Flagge erlaubt, nachdem zuvor der Liegeplatzantrag und ihre Bescheinigungen eingereicht und die Genehmigung für den Liegeplatz bei der hellenischen Küstenwache (KLTH) eingeholt wurde.
Passagiere sollen durch die Schiffsagenten über die aktuellen Gesundheitsprotokolle der Häfen informiert werden.
Die Zollvorschriften für die Einreise über den Luft- und Seeweg sind identisch.
- Bitte rufen Sie die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System ab.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen, hart bestraft.
Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten besondere Zollvorschriften.
Verteidigungssprays (auch solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind) sollten nicht mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind in Griechenland verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
- Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw binnen eines Kalenderjahres sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder sechs Monate lang außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen.
Malaria
In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und ggf. impfen.
Krim-Kongo-Fieber
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die gesundheitliche Versorgung in Griechenland ist auf dem Festland im allgemeinen gut, kann auf den Inseln jedoch mangelhaft sein. Viele Krankenhäuser klagen dort über Mangel an ärztlichem und Pflegepersonal. Auch die Ausstattung der Rettungsfahrzeuge entspricht nicht immer deutschen Standards. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsfahrzeuges ist, besonders auf Inseln, deutlich länger als auf dem Festland oder in Deutschland. Das ist insbesondere bei zeitkritischen Notfällen wie Herzstillstand oder Unfällen mit starken Blutungen relevant.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
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Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Highlights Ihres Luxus Urlaub Griechenland im The Westin Resort Costa Navarino
- Luxusresort direkt am Ionischen Meer
- Private Pools & großzügige Zimmer
- Vielfältige Angebote für Kinder & Familien
- Weltklasse-Gastronomie mit regionalem Flair
- Umfangreiches Spa- & Wellnessprogramm
- Golfplätze auf internationalem Niveau
- Idealer Ausgangspunkt für Kultur & Natur
- Anbindung an lokale Kultur- und Lebensart für authentischen Genuss
Zubuchbare Möglichkeiten Luxusurlaub Griechenland
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Flugarrangement
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- Flughafentransfers
Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH – Plane Deinen Urlaub nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR Deutschland – Luxus Urlaub Griechenland
The Westin Resort Costa Navarino
Ihre Vorteile: Direkt am Golfplatz
Direkt am Strand
Traditioneller griechischer Stil
Großer Wasserpark
Wellness
Lage:
- direkt am Strand: Costa Navarino
- direkt am Golfplatz
- zum Stadtzentrum: Pylos, ca. 13 km
- zum Flughafen: Kalamata, ca. 46 km
- ruhig
- Sandstrand: Sonnenschirme, Liegen, Strandtuch/Badetuch
Ausstattung:
- offizielle Landeskategorie: 5 Sterne
- Anzahl Wohneinheiten: 445
- Sporthotel, luxuriös, elegant, komfortabel, landestypischer Stil
- 24 Stunden-Rezeption
- Lobby
- WLAN, in der gesamten Anlage
- Kino, Theater
- Boutique, Minimarkt, Souvenirshop, Friseur
- Da Luigi, Souvlakerie & Ted’s Lounge
- 4 À-la-carte-Restaurants: mit Terrasse, Panoramablick
- Buffetrestaurant
- Café
- hoteleigene Strandbar, Lounge-Bar, Bar
- Roomservice (kostenpflichtig), Wäscheservice (kostenpflichtig)
- Hallenbad
- 2 Pools: Süßwasser, Sonnenschirme, Liegen, Badetuch
- Aquapark
- Sonnenterrasse, Gartenanlage, Innenhof
Kinder:
- Babyclub (kostenpflichtig)
- Kinderclub/Miniclub (kostenpflichtig): 4-12 Jahre
- Spielplatz (außen)
- Kinderpool (außen)
- Babysitter-Service (kostenpflichtig, auf Anfrage)
- Zimmerausstattung: Babybett (auf Anfrage)
Wellness gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Spa: Anazoe Spa, 4.000 qm
- Whirlpool
- Saunabereich: Sauna, Dampfbad
- Massagen
- kosmetische Anwendungen
- Wannenbäder
Sport & Unterhaltung inklusive (teils Fremdanbieter):
- Volleyball, Basketball
- Fitnessraum
- Yoga, Pilates
- Tischtennis
Sport & Unterhaltung gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Fußball
- Bowlingbahn
- Wandern
- Aquagymnastik
- Golfplatz vorhanden: angrenzend an das Hotel, 18-Loch
- Tennis: 2 Hartplätze, Flutlicht
- Fahrradverleih: Touren-/Alltagsrad, Mountainbikes
GOLF INSPIRATIONEN
Costa Navarino ist ein erstklassiges Golf-Ziel und bietet herausragende Golferlebnisse auf 4 wunderschönen 18-Loch Plätzen.
Der beeindruckende Golfplatz The Dunes liegt am Meer und in einer abwechslungsreichen Naturlandschaft. Er bietet ein hervorragendes Golfspiel mit einem spektakulärem Meer- und Flussblick, hohen Dünen, üppigen Olivenhainen, wellenförmigen Grüns und breiten Fairways.
GOLF ENTFERNUNGEN
Direkt am Hotel: Golfplatz The Dunes
Golfplatz The Bay ca. 10 km
Golfplatz Navarino Hills ca. 13 km
Golfplatz The International Olympic Academy ca. 16 km
GOLF INFOS
- Bei Buchung einer Greenfee oder eines Golfpakets ist 1 Golfcart für 2 Personen pro Runde und 2 Stunden Nutzung der Driving Range pro Runde mit unbegrenzten Übungsbällen inklusive
- Shuttle zu den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills und The International Olympic Academy inklusive
- Bei Buchung der Greenfee (GP1): Frühbuchervorteil: 15% Ermäßigung bis 30.4.25 für Aufenthalte vom 2.6.-30.11.25
Tipps & Hinweise:
- Umweltsteuer zahlbar vor Ort
- Navarino Outdoors bietet Wander-/Mountainbiketouren, Mouratoglou Tennis Center etc.
- In der neuen "NBA Basketball School" der Costa Navarino kann in FIBA konformen Einrichtungen trainiert werden
Beschreibung Extra: Optional buchbare Zusatzleistungen
GOLFPAKET A (D1E)
- 5 Nächte im Deluxe Garden View oder Deluxe Resort Partial Sea View, nach Verfügbarkeit vor Ort, inkl. Frühstück
- 4 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills und The International Olympic Academy
GOLFPAKET B (D2E)
- 7 Nächte im Deluxe Garden View oder Deluxe Resort Partial Sea View, nach Verfügbarkeit vor Ort, inkl. Frühstück
- 5 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills und The International Olympic Academy
GOLFPAKET C (D3E)
- 5 Nächte im Superior Garden Room oder Infinity Room Garden View oder Superior Infinity Garden View, nach Verfügbarkeit vor Ort, inkl. Frühstück
- 4 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills und The International Olympic Academy
GOLFPAKET D (D4E)
- 7 Nächte im Superior Garden Room oder Infinity Room Garden View oder Superior Infinity Garden View, nach Verfügbarkeit vor Ort, inkl. Frühstück
- 5 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills und The International Olympic Academy
GREENFEE (GP1)
1 Greenfee (18-Loch, vorreservierte Startzeit) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills und The International Olympic Academy.
Anf FIT Leistung KLX01702BG
Vom 27.2.-16.3. und 10.11.-30.11. pro Person EUR 189
Vom 17.3.-26.4., 2.6.-13.9. und 1.11.-9.11. pro Person EUR 213
Vom 27.4.-1.6. und 14.9.-31.10. pro Person EUR 228
Information:
- Deluxe Sea View ist mit eingeschränktem Meerblick
- Kategorien D1E, D2E, D3E, D4E: hierbei handelt es sich um die Golfpakete. Die jeweils ausgeschriebenen Zimmerkategorien werden nach Verfügbarkeit vergeben
Bitte beachten: Umweltsteuer - Abgabe für Klimaresilienz
Für Griechenland wird bei Aufenthalten ab dem 1.1.2024 nach aktuellem Beschluss der griechischen Regierung eine Abgabe für Klimaresilienz erhoben. Diese Abgabe ersetzt die bisherige Tourismussteuer.
Die Abgabe wird von den Hoteliers bei der An- oder Abreise der Gäste in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Abgabe für Klimaresilienz richtet sich nach der offiziellen Landeskategorie der Unterkunft, nicht nach der Klassifizierung des Reiseveranstalters.
Aufenthalt von März bis Oktober
Für 1- und 2-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 2,00 Euro (ca. 2,00 CHF).
Für 3-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 5,00 € (ca. 5,00 CHF).
Für 4-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 10,00 € (ca. 10,00 CHF).
Für 5-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 15,00 € (ca.15,00 CHF).
Aufenthalt von November bis Februar
Für 1- und 2-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 0,50 € (ca. 0,50 CHF).
Für 3-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 1,50 € (ca. 1,50 CHF).
Für 4-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 3,00 € (ca. 3,00 CHF).
Für 5-Sterne-Unterkünfte beträgt die Abgabe pro Zimmer/Nacht 4,00 € (ca. 4,00 CHF).
Änderungen vorbehalten.
Deluxe Garden View (UDG):
- 36-40 qm, Gartenblick, Sitzecke, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Balkon oder Terrasse
Golfpaket A (D1E):
- 5 Nächte im im Deluxe Garden View (oder Deluxe Resort, Partial Sea View) inkl. Frühstück, 4 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes Course, The Bay Course, Navarino Hills East und Navarino Hills West
- Hierbei handelt es sich um ein Golfpaket. Die jeweils ausgeschriebenen Zimmerkategorien werden nach Verfügbarkeit vergeben
Golfpaket B (D2E):
- 7 Nächte im im Deluxe Garden View (oder Deluxe Resort, Partial Sea View) inkl. Frühstück, 5 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes Course, The Bay Course, Navarino Hills East und Navarino Hills West
- Hierbei handelt es sich um ein Golfpaket. Die jeweils ausgeschriebenen Zimmerkategorien werden nach Verfügbarkeit vergeben
Superior Garden Room (US1):
- 46-50 qm, Gartenblick, kombinierter Wohn-/Schlafraum, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Balkon oder Terrasse
Infinity Room Garden View (UGG):
- 36-40 qm, Gartenblick, Sitzecke, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Terrasse, Privatpool
Golfpaket (D3E):
- 5 Nächte inkl. Frühstück Superior Garden Room oder Infinity Room Garden View (oder Superior Infinity Garden View), 4 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills East und Navarino Hills West
- Hierbei handelt es sich um ein Golfpaket. Die jeweils ausgeschriebenen Zimmerkategorien werden nach Verfügbarkeit vergeben
Golfpaket D (D4E):
- 7 Nächte inkl. Frühstück Superior Garden Room oder Infinity Room Garden View (oder Superior Infinity Garden View), 5 Greenfees (18-Loch, vorreservierte Startzeiten) wählbar aus den Golfplätzen The Dunes, The Bay, Navarino Hills East und Navarino Hills West
- Hierbei handelt es sich um ein Golfpaket. Die jeweils ausgeschriebenen Zimmerkategorien werden nach Verfügbarkeit vergeben
Deluxe Resort, Partial Sea View (DDN):
- 36-40 qm, Meerblick (zum Teil), Sitzecke, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Balkon oder Terrasse
Premium Deluxe Sea View (UMM):
- 36-40 qm, Meerblick, Sitzecke, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV (Flachbildschirm), WLAN, Kaffee/Tee, Balkon oder Terrasse
Superior Infinity Garden View (USG):
- 46-50 qm, Gartenblick, kombinierter Wohn-/Schlafraum, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Terrasse, Privatpool
Premium Infinity Sea View (UM1):
- 36-40 qm, Meerblick, kombinierter Wohn-/Schlafraum, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Balkon oder Terrasse, Privatpool
Family Suite Garden View (WBG):
- 71-80 qm, Gartenblick, 1 separates Schlafzimmer, separater Wohnraum, 2 Bäder, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Terrasse
Infinity Suite Garden View (W1G):
- 71-80 qm, Gartenblick, 1 separates Schlafzimmer, separater Wohnraum, 2 Bäder, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Terrasse, Privatpool
Premium Suite Sea View (WMM):
- 71-80 qm, Meerblick, separates Schlafzimmer, separater Wohnraum, 2 Bäder, Dusche, Badewanne, WC, Bademantel, Haartrockner, Klimaanlage, Minibar kostenpflichtig, Safe, TV, WLAN, Kaffee/Tee, Terrasse, Privatpool
Verpflegung:
- Frühstück: Buffet
- Halbpension: Frühstück (Buffet), Abendessen (Buffet)
Kundeninformation: Hinweis: Das Hotel ist von Anfang Dezember bis Ende Februar geschlossen
Frühbucher: Bei Buchung bis 30.4. sparen Sie 15% (D1E D2E D3E D4E)
Preisvorteil: 10% Ermäßigung ab 21 Nächten (DDN UDG UGG UM1 UMM US1 USG W1G WBG WM1 WMM)
Halbpension (H): + EUR 54, Kinder bis 3 Jahre inklusive,
Kinder von 4 bis 11 Jahren + EUR 27
Vollpension (V): + EUR 81, Kinder bis 3 Jahre inklusive,
Kinder von 4 bis 11 Jahren + EUR 40 (DDN UDG UGG UM1 UMM US1 USG W1G WBG WM1 WMM)
Gültigkeitszeitraum: Diese Leistungsbeschreibung ist gültig vom 1.11.2025 bis 31.10.2026.
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Griechenland
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Griechenland zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
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Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
