Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dies gilt auch für Flughäfen (insbesondere Barcelona), Bahnhöfe und Busterminals.
In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
- Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
- Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
- Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
- Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben.
- Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt:
Katalonien
Baskenland
andere Provinzen Spaniens
Natur und Klima
Das staatliche meteorologische Institut AMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen.
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommer- und Herbstmonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigen Busch- und Waldbränden. Die Infrastruktur (auch in Tourismusgebieten) kann in diesen Fällen erheblich beeinträchtigt werden.
Überschwemmungen und Stürme
Insbesondere am Ende des Sommers sowie im Herbst kommt es in vielen Landesteilen, vor allem an der Mittelmeerküste und auf den Balearen, häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln, auch an Hanglagen kann es zu Sturzbächen kommen. Lokal können Überschwemmungen auftreten. Starkregenperioden können auch in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Warnungen vor diesen Starkregenereignissen können durch die lokalen Behörden aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten häufig erst kurzfristig ausgesprochen werden.
Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen.
Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Dabei kann es zu starken Strömungen und extrem hohen Wellen kommen. An der Küste besteht zudem die Gefahr, von sog. „Riesenwellen“ ins Meer gezogen zu werden. Zum Teil bestehen auch bei normalen Wetterverhältnissen lebensgefährliche Strömungen.
Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
- Informieren Sie sich über die Medien. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
- Auf der Webseite des spanischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Waldbränden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeuge mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck führen und verwenden. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.
In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona und seit Januar 2025 auch Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma).
Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
- Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
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Kinder:
- Kinderclub/Miniclub: 2-6 Jahre, täglich, 9-21 Uhr (mit einer Pause nach dem Mittagessen)
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- Zimmerausstattung: Babybett (auf Anfrage)
Wellness inklusive:
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- Saunabereich: Sauna
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Wellness gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Massagen
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Sport & Unterhaltung inklusive (teils Fremdanbieter):
- Beachvolleyball, Soccer Court
- Bogenschießen
- Cross Boccia
- Kubb
- Kickern/Tischfußball
- Fitnessraum: Gewichte-/Kraft-Training, Kardiogeräte, Groupfitness
- Indoor- und Outdoor Cycling
- Nordic-Walking, Yoga
- Tennis: 8 Quarzsandplätze
- Verleih von Tennisausrüstung
- Paddle-Tennis, 1 Platz
- Speedminton
- Tischtennis
- Tagesanimation
- Abendanimation
Sport & Unterhaltung gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Reiten, im Ort
- Stand-Up-Paddling: Sportgeräteverleih, Kurse
- Wellenreiten
- Golfplatz vorhanden: angrenzend an das Hotel
- Golfkurse, Verleih von Golfsets
- Tenniskurse (Deutsch)
- Paddle-Tenniskurse (Deutsch)
- Fahrradverleih: im Hotel, Mountainbikes, E-Mountainbikes, Rennräder
- Vermietung von Vespa-Rollern
Tipps & Hinweise:
- Aldiana Memories Day: Erlebe 1x wöchentlich einen Tag voller Highlights mit Galadinner und besonderem Abendprogramm, Dresscode „elegant“
- Reduzierung von Einwegplastik
- Mülltrennung
- Präferenz lokaler und regionaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Reduzierung des Transports
- Umweltfreundliche Reinigung
- Wassereinsparung
- Energieeinsparung
- Unterstützung von Umweltvorhaben oder -projekten
- Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
- Förderung und Unterstützung lokaler, sozialer und kultureller Projekte
Weitere Pluspunkte:
- Bei Buchung ab 7 Nächte erhalten junge Erwachsene von 18 bis 30 Jahre eine Ermäßigung von € 200,– pro Aufenthalt bei einer Pauschalreise und € 100,– pro Aufenthalt bei eigener Anreise. Gültig ab einem Mindestaufenthalt von 7 Nächten und für alle Zimmerkategorien (außer Bestpreis) und während der gesamten Saison. Aldiana Young ist kombinierbar mit weiteren Preisvorteilen. Bei deiner Online-Buchung muss das Alter oder das Geburtsdatum angegeben werden - danach musst du dich bitte an unsere Kollegen im ServiceCenter wenden, die passen dann deinen Reisepreis nachträglich an.
Doppelzimmer Bestpreis (DP1):
- 26-30 qm, Doppel, Doppelbett, 1 Bad, Dusche, Bidet, WC, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank
Doppelzimmer (DB1):
- 26-30 qm, Doppel, Doppelbett, Dusche, Bidet, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Single mit Kind (DC1):
- 26-30 qm, Doppel, Doppelbett, 1 Bad, Dusche, Bidet, WC, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Alleinbenutzung (EX1):
- 26-30 qm, Doppel Alleinbenutzung, Doppelbett, 1 Bad, Dusche, Bidet, WC, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Meerblick (D1M):
- 26-30 qm, Doppel, Meerblick, Doppelbett, 1 Bad, Dusche, Bidet, WC, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Superior (DS1):
- 46-50 qm, Familien, Superior, kombinierter Wohn-/Schlafraum, Doppelbett, 1 Sofabett, 2 Bäder, Dusche, Bidet, separates WC, Haartrockner, Kosmetikspiegel, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
2 Doppelzimmer ohne Verbindungstür für Familien (FX1):
- 46-50 qm, 2 Doppelzimmer, ohne Verbindungstür, 2 Doppelbetten, 2 Bäder, Dusche, Bidet, WC, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Familienzimmer Verbindungstür (FV1):
- 51-60 qm, Familien, 2 Zimmer, mit Verbindungstür, Doppelbett, 2 Bäder, Dusche, Bidet, WC, Haartrockner, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Juniorsuite (JB1):
- 46-50 qm, Juniorsuite, kombinierter Wohn-/Schlafraum, Doppelbett, 1 Bad, Dusche, Bidet, WC, separates WC, Haartrockner, Kosmetikspiegel, Fliesen, Klimaanlage, Heizung, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Verpflegung:
- All Inclusive: Frühstück (Buffet), Mittagessen (Buffet), Abendessen (Buffet), Getränke kostenfrei (Softdrinks, Mineralwasser, Tischwein, Bier, lokale Spirituosen), Snacks (13:30-17 Uhr)
Kundeninformation: Frühbucher: Bei Buchung ab 1.12. bis 31.1. sparen Sie 10% (Mindestaufenthalt 7 Nächte), bei Buchung bis 30.11. sparen Sie 20% (Mindestaufenthalt 7 Nächte) Preisvorteil: 10% Ermäßigung ab 22 Nächten Mindestaufenthalt: 3 Nächte An-/Abreise: täglich, auch als Pauschalreise buchbar - Flugmöglichkeiten und Preise erfahren Sie in Ihrem Reisebüro
Diese Leistungsbeschreibung ist gültig vom 12.3.2026 bis 8.11.2026.
Copyright GIATA GmbH 1996 – 2026
Spanien
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
